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quintio

Privatpersonen: keine Pflicht — trotzdem behalten

Privatpersonen trifft keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungspflicht — die Zehnjahresfrist gilt Unternehmen. Empfohlen ist trotzdem, Steuerbelege bis zur rechtskräftigen Veranlagung zu behalten und Unterlagen zu Liegenschaften deutlich länger.

RECHNER · SCHWEIZER RECHT

Annahme: Geschäftsjahr = Kalenderjahr.

Keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungspflicht

Frist
keine allgemeine gesetzliche Pflicht
Fristbeginn
keine gesetzliche Frist; massgeblich ist die rechtskräftige Veranlagung

Rechtsstand: August 2026 · Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Abgrenzung: was genau gilt

Die ehrliche Antwort lautet hier: Es gibt nichts auszurechnen. Die Aufbewahrungspflicht des Obligationenrechts knüpft an die Buchführungspflicht an, und die trifft Unternehmen, nicht Privathaushalte. Interessant wird die Frage dort, wo die Grenze verläuft: Wer selbständig erwerbend ist — auch nebenberuflich, auch unterhalb der Umsatzschwelle von 500'000 Franken — steht auf der Unternehmensseite und muss Aufzeichnungen und Belege zehn Jahre aufbewahren. Für den rein privaten Bereich bleiben zwei praktische Empfehlungen: Steuerbelege behalten, bis die Veranlagung rechtskräftig ist, und alles zur eigenen Liegenschaft dauerhaft, weil ein späterer Verkauf die Anlagekosten belegen muss.

In der Praxis mit bexio

Wer bexio privat neben einer selbständigen Nebentätigkeit nutzt, sitzt genau auf dieser Grenze: Für den geschäftlichen Teil gelten die zehn Jahre. quintio spiegelt die Belege aus bexio laufend in dein eigenes Google Drive — und trennt damit die geschäftliche Ablage sauber von dem, was ohnehin privat bleibt.

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Häufige Fragen (FAQ)

Müssen Privatpersonen Belege aufbewahren?

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Die Zehnjahresfrist des Obligationenrechts trifft buchführungspflichtige Unternehmen.

Wie lange sollte ich Steuerunterlagen privat behalten?

Sinnvollerweise bis zur rechtskräftigen Veranlagung. Solange das Verfahren offen ist, kannst du zu Belegen befragt werden.

Und wenn ich nebenberuflich selbständig bin?

Dann gilt für diesen Teil die Unternehmensregel: Aufzeichnungen und Belege zehn Jahre — unabhängig von der Höhe des Umsatzes.

Rechtsstand: August 2026 · Diese Seite ist keine Rechtsberatung.