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AUFBEWAHRUNG

Aufbewahrungsfristen-Rechner

Rechnet nach Schweizer Recht — OR und MWSTG. Viele Online-Rechner rechnen nach deutschem Recht (HGB/AO, 6 oder 8 Jahre) — für die Schweiz nicht anwendbar.

Unterlage und Belegjahr wählen — der Rechner zeigt, bis wann du die Unterlage aufbewahrst, in welcher Form und auf welcher gesetzlichen Grundlage.

RECHNER · SCHWEIZER RECHT

Annahme: Geschäftsjahr = Kalenderjahr.

Wähle eine Unterlage — das Fristende erscheint hier. Alle Fristen stehen auch in der Tabelle unten.

Rechtsstand: August 2026 · Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Aufbewahrungsfristen nach Unterlage

Unterlage Frist Fristbeginn Form Grundlage
Rechnungen 10 Jahre — soweit sie eine Buchung belegen ab Ablauf des Geschäftsjahres Papier oder elektronisch Art. 958f Abs. 1 OR
Quittungen und Kassenbelege 10 Jahre als Buchungsbeleg ab Ablauf des Geschäftsjahres Papier oder elektronisch Art. 958f Abs. 1 OR
Bank- und Kreditkartenauszüge 10 Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres Papier oder elektronisch Art. 958f Abs. 1 OR
Lieferscheine 10 Jahre — nur soweit sie eine Buchung belegen ab Ablauf des Geschäftsjahres Papier oder elektronisch Art. 958f Abs. 1 OR
Mahnungen 10 Jahre — soweit sie eine Buchung belegen ab Ablauf des Geschäftsjahres Papier oder elektronisch Art. 958f Abs. 1 OR
Verträge 10 Jahre — soweit sie eine Buchung belegen ab Ablauf des Geschäftsjahres der belegten Buchung Papier oder elektronisch Art. 958f Abs. 1 OR
Geschäfts- und Revisionsbericht 10 Jahre — unterzeichnet ab Ablauf des Geschäftsjahres Unterzeichnet — auf Papier oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) Art. 958f Abs. 2 OR
Unterlagen zu Immobilien 20 Jahre — danach bis zur Steuerverjährung ab Ablauf des Geschäftsjahres Papier oder elektronisch Art. 70 Abs. 3 MWSTG
MWST-relevante Unterlagen bis zur absoluten Verjährung der Steuerforderung mit der Entstehung der Steuerforderung; die absolute Verjährung begrenzt das Ende Papier oder elektronisch Art. 70 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 6 MWSTG
Unterlagen nach der Liquidation 10 Jahre ab Löschung der Gesellschaft ab der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister An einem sicheren Ort — Papier oder elektronisch Art. 747 OR
Privatpersonen keine allgemeine gesetzliche Pflicht keine gesetzliche Frist; massgeblich ist die rechtskräftige Veranlagung
Kassenbuch 10 Jahre als Hilfsbuch ab Ablauf des Geschäftsjahres Papier oder elektronisch Art. 958f Abs. 1 OR
Steuerunterlagen 10 Jahre — MWST-relevantes bis zur absoluten Verjährung ab Ablauf der Steuerperiode Papier oder elektronisch Art. 126 Abs. 3 DBG , Art. 70 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 6 MWSTG
Lohnabrechnungen 10 Jahre als Buchungsbeleg ab Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Löhne verbucht wurden Papier oder elektronisch Art. 958f Abs. 1 OR
Arbeitszeiterfassung 5 Jahre ab Ende des erfassten Zeitraums Papier oder elektronisch Art. 46 ArG
Bewerbungsunterlagen keine Aufbewahrungspflicht — Löschpflicht mit Abschluss des Bewerbungsverfahrens DSG (SR 235.1)

Quellen: fedlex.admin.ch

Wie der Rechner rechnet

Der Rechner bildet die Fristen des Schweizer Rechts ab: 10 Jahre für Geschäftsbücher, Buchungsbelege sowie Geschäfts- und Revisionsbericht (Art. 958f OR), 20 Jahre für Unterlagen zu unbeweglichen Gegenständen (Art. 70 Abs. 3 MWSTG). Wo das Gesetz kein festes Datum nennt — etwa bei MWST-Unterlagen, deren Aufbewahrung bis zur absoluten Verjährung der Steuerforderung läuft — zeigt er das offen an, statt ein Datum zu erfinden.

Die Frist läuft ab Ablauf des Geschäftsjahres, nicht ab Belegdatum: Eine Rechnung vom März 2026 gehört zum Geschäftsjahr 2026 und bleibt bis Ende 2036 aufbewahrungspflichtig. Der Rechner nimmt dabei an, dass dein Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Aufbewahren darfst du digital — wie die digitale Ablage konkret aussehen muss, regelt die GeBüV. Wer verpflichtet ist, was genau darunterfällt und was bei Verstössen droht, steht bewusst nicht hier, sondern in den Leitfäden:

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt in der Schweiz die deutsche 6/8/10-Jahre-Regel?

Nein. Die 6- und 8-jährigen Fristen stammen aus dem deutschen Recht (HGB/AO) und gelten in der Schweiz nicht. Hier gelten 10 Jahre nach Art. 958f OR, für Immobilien-Unterlagen 20 Jahre nach Art. 70 Abs. 3 MWSTG.

Ab wann läuft die Aufbewahrungsfrist?

Ab Ablauf des Geschäftsjahres, nicht ab Belegdatum. Eine Rechnung vom März 2026 gehört zum Geschäftsjahr 2026 und ist bis Ende 2036 aufzubewahren.

Darf ich Belege digital aufbewahren?

Ja — die GeBüV erlaubt die elektronische Archivierung ausdrücklich, sofern Integrität, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit gewährleistet sind. Nur Geschäfts- und Revisionsbericht brauchen eine Unterschrift — auf Papier oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).

Was passiert, wenn ich Belege nicht mehr vorlegen kann?

Busse nach Art. 325 StGB, Ermessenseinschätzung durch die Steuerbehörden, verweigerter Vorsteuerabzug und Beweisnachteile im Streitfall — die Details stehen im Leitfaden zur Aufbewahrungspflicht.

Rechtsstand: August 2026 · Diese Seite ist keine Rechtsberatung.