AUFBEWAHRUNG
Aufbewahrungsfristen-Rechner
Rechnet nach Schweizer Recht — OR und MWSTG. Viele Online-Rechner rechnen nach deutschem Recht (HGB/AO, 6 oder 8 Jahre) — für die Schweiz nicht anwendbar.
Unterlage und Belegjahr wählen — der Rechner zeigt, bis wann du die Unterlage aufbewahrst, in welcher Form und auf welcher gesetzlichen Grundlage.
RECHNER · SCHWEIZER RECHT
Annahme: Geschäftsjahr = Kalenderjahr.
Wähle eine Unterlage — das Fristende erscheint hier. Alle Fristen stehen auch in der Tabelle unten.
Rechtsstand: August 2026 · Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Aufbewahrungsfristen nach Unterlage
| Unterlage | Frist | Fristbeginn | Form | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Rechnungen | 10 Jahre — soweit sie eine Buchung belegen | ab Ablauf des Geschäftsjahres | Papier oder elektronisch | Art. 958f Abs. 1 OR |
| Quittungen und Kassenbelege | 10 Jahre als Buchungsbeleg | ab Ablauf des Geschäftsjahres | Papier oder elektronisch | Art. 958f Abs. 1 OR |
| Bank- und Kreditkartenauszüge | 10 Jahre | ab Ablauf des Geschäftsjahres | Papier oder elektronisch | Art. 958f Abs. 1 OR |
| Lieferscheine | 10 Jahre — nur soweit sie eine Buchung belegen | ab Ablauf des Geschäftsjahres | Papier oder elektronisch | Art. 958f Abs. 1 OR |
| Mahnungen | 10 Jahre — soweit sie eine Buchung belegen | ab Ablauf des Geschäftsjahres | Papier oder elektronisch | Art. 958f Abs. 1 OR |
| Verträge | 10 Jahre — soweit sie eine Buchung belegen | ab Ablauf des Geschäftsjahres der belegten Buchung | Papier oder elektronisch | Art. 958f Abs. 1 OR |
| Geschäfts- und Revisionsbericht | 10 Jahre — unterzeichnet | ab Ablauf des Geschäftsjahres | Unterzeichnet — auf Papier oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) | Art. 958f Abs. 2 OR |
| Unterlagen zu Immobilien | 20 Jahre — danach bis zur Steuerverjährung | ab Ablauf des Geschäftsjahres | Papier oder elektronisch | Art. 70 Abs. 3 MWSTG |
| MWST-relevante Unterlagen | bis zur absoluten Verjährung der Steuerforderung | mit der Entstehung der Steuerforderung; die absolute Verjährung begrenzt das Ende | Papier oder elektronisch | Art. 70 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 6 MWSTG |
| Unterlagen nach der Liquidation | 10 Jahre ab Löschung der Gesellschaft | ab der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister | An einem sicheren Ort — Papier oder elektronisch | Art. 747 OR |
| Privatpersonen | keine allgemeine gesetzliche Pflicht | keine gesetzliche Frist; massgeblich ist die rechtskräftige Veranlagung | — | |
| Kassenbuch | 10 Jahre als Hilfsbuch | ab Ablauf des Geschäftsjahres | Papier oder elektronisch | Art. 958f Abs. 1 OR |
| Steuerunterlagen | 10 Jahre — MWST-relevantes bis zur absoluten Verjährung | ab Ablauf der Steuerperiode | Papier oder elektronisch | Art. 126 Abs. 3 DBG , Art. 70 Abs. 2 i.V.m. Art. 42 Abs. 6 MWSTG |
| Lohnabrechnungen | 10 Jahre als Buchungsbeleg | ab Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Löhne verbucht wurden | Papier oder elektronisch | Art. 958f Abs. 1 OR |
| Arbeitszeiterfassung | 5 Jahre | ab Ende des erfassten Zeitraums | Papier oder elektronisch | Art. 46 ArG |
| Bewerbungsunterlagen | keine Aufbewahrungspflicht — Löschpflicht | mit Abschluss des Bewerbungsverfahrens | — | DSG (SR 235.1) |
Quellen: fedlex.admin.ch
Wie der Rechner rechnet
Der Rechner bildet die Fristen des Schweizer Rechts ab: 10 Jahre für Geschäftsbücher, Buchungsbelege sowie Geschäfts- und Revisionsbericht (Art. 958f OR), 20 Jahre für Unterlagen zu unbeweglichen Gegenständen (Art. 70 Abs. 3 MWSTG). Wo das Gesetz kein festes Datum nennt — etwa bei MWST-Unterlagen, deren Aufbewahrung bis zur absoluten Verjährung der Steuerforderung läuft — zeigt er das offen an, statt ein Datum zu erfinden.
Die Frist läuft ab Ablauf des Geschäftsjahres, nicht ab Belegdatum: Eine Rechnung vom März 2026 gehört zum Geschäftsjahr 2026 und bleibt bis Ende 2036 aufbewahrungspflichtig. Der Rechner nimmt dabei an, dass dein Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Aufbewahren darfst du digital — wie die digitale Ablage konkret aussehen muss, regelt die GeBüV. Wer verpflichtet ist, was genau darunterfällt und was bei Verstössen droht, steht bewusst nicht hier, sondern in den Leitfäden:
- Aufbewahrungspflicht Schweiz: wer, was, wie lange
- GeBüV einfach erklärt: digitale Belegaufbewahrung
- Google Drive und Revisionssicherheit: die Einordnung
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt in der Schweiz die deutsche 6/8/10-Jahre-Regel?
Nein. Die 6- und 8-jährigen Fristen stammen aus dem deutschen Recht (HGB/AO) und gelten in der Schweiz nicht. Hier gelten 10 Jahre nach Art. 958f OR, für Immobilien-Unterlagen 20 Jahre nach Art. 70 Abs. 3 MWSTG.
Ab wann läuft die Aufbewahrungsfrist?
Ab Ablauf des Geschäftsjahres, nicht ab Belegdatum. Eine Rechnung vom März 2026 gehört zum Geschäftsjahr 2026 und ist bis Ende 2036 aufzubewahren.
Darf ich Belege digital aufbewahren?
Ja — die GeBüV erlaubt die elektronische Archivierung ausdrücklich, sofern Integrität, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit gewährleistet sind. Nur Geschäfts- und Revisionsbericht brauchen eine Unterschrift — auf Papier oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).
Was passiert, wenn ich Belege nicht mehr vorlegen kann?
Busse nach Art. 325 StGB, Ermessenseinschätzung durch die Steuerbehörden, verweigerter Vorsteuerabzug und Beweisnachteile im Streitfall — die Details stehen im Leitfaden zur Aufbewahrungspflicht.
Rechtsstand: August 2026 · Diese Seite ist keine Rechtsberatung.