Bankbelege aufbewahren: 10 Jahre — Auszüge und Belege
Bank- und Kreditkartenauszüge bewahrst du zehn Jahre auf: Sie belegen deine Buchungen und zählen damit zu den Buchungsbelegen nach Art. 958f OR. Die Frist läuft ab Ablauf des Geschäftsjahres — der Auszug für den März 2026 bleibt bis Ende 2036 aufbewahrungspflichtig.
RECHNER · SCHWEIZER RECHT
Annahme: Geschäftsjahr = Kalenderjahr.
Aufbewahren bis 31.12.2035
- Frist
- 10 Jahre
- Fristbeginn
- ab Ablauf des Geschäftsjahres
- Form
- Papier oder elektronisch
- Grundlage
- Art. 958f Abs. 1 OR
Rechtsstand: August 2026 · Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Abgrenzung: was genau gilt
Zu unterscheiden sind zwei Dinge, die oft in einen Topf geraten: der Kontoauszug und der einzelne Zahlungsbeleg. Der Auszug ist der Nachweis der Bewegung, die Rechnung dahinter der Nachweis des Grundes — die Aufbewahrungspflicht trifft beide, denn erst zusammen erklären sie die Buchung. Zweiter Punkt: Viele Banken halten E-Banking-Dokumente nur für eine begrenzte Zeit bereit, oft deutlich kürzer als zehn Jahre. Die gesetzliche Pflicht liegt aber bei dir, nicht bei der Bank. Lädst du die Auszüge nicht selbst herunter und legst sie ab, fehlt dir am Ende der Frist genau der Nachweis, den du vorlegen müsstest.
Ab wann läuft die Frist? Ein Beispiel
Ein Beleg vom März 2026 gehört zum Geschäftsjahr 2026 und bleibt bis Ende 2036 aufbewahrungspflichtig — die Frist läuft ab Ablauf des Geschäftsjahres, nicht ab Belegdatum.
In der Praxis mit bexio
bexio holt Kontobewegungen per Bank-Schnittstelle, das PDF des Auszugs bleibt aber bei deiner Bank. Lade ihn monatlich herunter und lege ihn zum Geschäftsjahr ab. quintio spiegelt, was in bexio liegt, laufend in dein eigenes Google Drive — Auszüge, die du nie in bexio abgelegt hast, kann kein Spiegel sichern.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange muss ich Kontoauszüge aufbewahren?
Zehn Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres. Kontoauszüge sind Buchungsbelege nach Art. 958f OR.
Genügt der Auszug, oder brauche ich auch die Rechnung dazu?
Beides. Der Auszug belegt die Zahlung, die Rechnung den Grund. Für eine nachvollziehbare Buchung braucht es die Verbindung zwischen beiden.
Meine Bank löscht E-Banking-Dokumente nach wenigen Jahren — ist das mein Problem?
Ja. Die Aufbewahrungspflicht trifft dein Unternehmen, nicht die Bank. Lade die Auszüge regelmässig herunter und lege sie selbst ab.
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